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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht bei Warenlieferungen
Verbrauchern steht hinsichtlich der Lieferung einer oder mehrerer Waren (z. B. Gutscheine) ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden „Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen“ zu.
Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Die Widerrufsbelehrung enthält Informationen über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts. Sie gilt auch im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden sowie im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken.

Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen
Für einen Widerruf ist eine Erklärung uns gegenüber erforderlich, aus welcher Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht. Hierzu genügt es beispielsweise nicht, eine bestellte Ware kommentarlos an uns zurückzusenden. Sie können für die Erklärung aber beispielsweise das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Hinweis: Kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Schwimm- und Aquakursen und dem Kauf von Eintrittstickets für Bäder.

Laut § 312g BGB gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Somit entsteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Kursen sowie beim Kauf von Eintrittstickets, die termingebunden sind.

Bei der Buchung eines Kurses oder dem Kauf von termingebundenen Eintrittstickets kommt ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande, und der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor.

Bei derartigen Verträgen besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB.